vom 28. Oktober 1998 (Auszug) ERSTER TEIL Neuordnung von Gemeinden und Verwaltungseinheiten Vierter Abschnitt Landkreis Sächsische Schweiz § 22 Verwaltungseinheit Pirna 1. | Die Gemeinden Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa werden in die Große Kreisstadt Pirna eingegliedert (...) |
ZWEITER TEIL Rechtsfolgen der Neuordnungen § 30 Rechtsnachfolge (..) die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der eingegliederten Gemeinden (...) § 31 Folgen der Gebietsenderungen 1. | Die Folgen der Eingliederung oder Vereinigung regeln, soweit erforderlich, die beteiligten Gemeinden durch Vereinbarung, soweit sie durch dieses Gesetz nicht oder nicht abschließend geregelt werden. Gegenstand der Vereinbarung soll insbesondere sein: |
1. | der Erhalt der Gemeindefeuerwehr als Ortsfeuerwehr der aufnehmenden oder neu gebildeten Gemeinde. | 2. | die Behandlung der Registraturunterlagen und des Archiv- und Schriftgutes der einzugliedernden oder an einer Vereinigung beteiligten Gemeinde. | 3. | die Fortführung der Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben und Erschließungsplänen sowie Abrundungssatzungen. | 4. | die Erhaltung, Schaffung und Unterhaltung von Infrastruktureinrichtungen sowie die Weiterführung von in der Planung befindlichen oder bereits begonnenen Infrastruktureinrichtungen (...) |
§ 34 Ortsteilnamen Der Name der (...) an einer Vereinigung beteiligten Gemeinden werden Ortsteilnamen der aufnehmenden (...) Gemeinden. § 36 Ortschaftsverfassung 1. | Für das Gebiet der einzugliedernden Gemeinde ist die Ortschaftsverfassung einzuführen. (...) |
§ 37 Erweiterungen des Gemeinderats in den aufnehmenden Gemeinden 1. | Der Gemeinderat jeder einzugliedernden Gemeinde wählt unverzüglich nach Verkündung dieses Gesetzes jeweils eine oder mehrere Personen, die dem Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde bis zur nächsten regelmäßigen Wahl angehören. (...) |
§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die §§ 28, 29, 31, 33, 36 bis 38, 45, 46, 49 und 50 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 01. Januar 1999 in Kraft. (...) |